Informationen für Autorinnen/Autoren
Als eine der ersten Institutionen der Leseförderung wurde der nordrhein-westfälische Landesverband Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V. 1970 mit dem Ziel gegründet, Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Schriftstellerinnen und Schriftstellern zu ermöglichen.
Unsere Aufgabe:
Unsere vordringlichste Aufgabe ist die Förderung von Leselust und Lesekompetenz durch die Vermittlung von Autorenbegegnungen (Lesungen und Schreibwerkstätten).
- Als Mittler bringen wir Institutionen, die Autorenbegegnungen durchführen möchten, und Autorinnen/Autoren, die Begegnungen anbieten, zusammen.
- Als kompetenter Partner beraten wir Institutionen in Bezug auf Autoren, die sich für bestimmte Themen und Klassenstufen eignen.
- Als gemeinnütziger Verein werben wir Fördermittel ein, mit denen Autorenbegegnungen bezuschusst werden.
Lesen für den Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V.:
Wir sind darauf angewiesen, dass sich Autorinnen/Autoren dazu bereit erklären, zugunsten der Leseförderung zu einheitlichen, vergünstigten Honoraren zu lesen. Nur so können auch in finanziell schlechter gestellten Regionen Autorenbegegnungen angeboten werden.
Unsere Honorarsätze betragen (ab 2019)
Eine Lesung 250,00 €
Doppellesung 365,00 €
Dreierlesung 480,00 €
Wenn Sie als Autorin/Autor Interesse daran haben, Lesungen oder Schreibwerkstätten über den Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V. anzubieten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne geben wir Auskunft über die Möglichkeit der Aufnahme in unsere Online-Autorendatenbank.
Mitgliedschaft für Autorinnen/Autoren:
Der Mitgliedsbeitrag für Autorinnen/Autoren beträgt 30 € im Jahr und kann nach § 10b, EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Auch Nicht-Mitglieder können für den Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V. im Sinne der Leseförderung tätig werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Autorinnen/Autoren, die nicht Mitglied im Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V. sind, eine Bearbeitungsgebühr zahlen, die entsprechend vom Honorar abgezogen wird. Die Gebühren sind nötig, um die laufenden Kosten der Geschäftsstelle decken zu können.