Informationen für Autorinnen/Autoren
Als eine der ersten Institutionen der Leseförderung wurde der nordrhein-westfälische Landesverband Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V. 1970 mit dem Ziel gegründet, Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Schriftstellerinnen und Schriftstellern zu ermöglichen.
Unsere Aufgabe:
Unsere vordringlichste Aufgabe ist die Förderung von Leselust und Lesekompetenz durch die Vermittlung von Autorenbegegnungen (Lesungen und Schreibwerkstätten).
- Als Mittler bringen wir Institutionen, die Autorenbegegnungen durchführen möchten, und Autorinnen/Autoren, die Begegnungen anbieten, zusammen.
- Als kompetenter Partner beraten wir Institutionen in Bezug auf Autoren, die sich für bestimmte Themen und Klassenstufen eignen.
- Als gemeinnütziger Verein werben wir Fördermittel ein, mit denen Autorenbegegnungen bezuschusst werden.
Lesen für den Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V.:
Wir sind darauf angewiesen, dass sich Autorinnen/Autoren dazu bereit erklären, zugunsten der Leseförderung zu einheitlichen, vergünstigten Honoraren zu lesen. Nur so können auch in finanziell schlechter gestellten Regionen Autorenbegegnungen angeboten werden.
Unsere Honorarsätze betragen (ab 2016):
Eine Lesung 250,00 €
Doppellesung 365,00 €
Dreierlesung 480,00 €
Wenn Sie als Autorin/Autor Interesse daran haben, Lesungen oder Schreibwerkstätten über den Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V. anzubieten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne geben wir Auskunft über die Möglichkeit der Aufnahme in unsere Online-Autorendatenbank.
Mitgliedschaft für Autorinnen/Autoren:
Der Mitgliedsbeitrag für Autorinnen/Autoren beträgt 30 € im Jahr und kann nach § 10b, EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Auch Nicht-Mitglieder können für den Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V. im Sinne der Leseförderung tätig werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Autorinnen/Autoren, die nicht Mitglied im Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V. sind, eine Bearbeitungsgebühr zahlen, die entsprechend vom Honorar abgezogen wird. Die Gebühren sind nötig, um die laufenden Kosten der Geschäftsstelle decken zu können.