Preise und Förderkonditionen

Der Friedrich-Bödecker-Kreis NRW vermittelt Autorenbegegnungen (Lesungen und Schreibwerkstätten) an Schulen, in Kindergärten und Bibliotheken. Ziel ist die Förderung der Freude am Umgang mit Literatur. Zugunsten dieser Förderung verlangen die Autorinnen und Autoren ein gegenüber frei vereinbarten Lesungen geringeres und für alle einheitliches Honorar:

Eine Lesung 250,00 €
Doppellesung 365,00 €
Dreierlesung 480,00 €

Die Honorare zahlt der FBK NRW an die Autoren. Die veranstaltende Institution zahlt den sogenannten Mitveranstalterbeitrag an den FBK NRW, der, je nachdem, ob es sich um eine bezuschusste oder nicht bezuschusste Autorenbegegnung handelt, unterschiedlich hoch ausfällt. Die Institution übernimmt zudem die Reisekosten des Autors.

Bezuschusste Autorenbegegnungen

Für die Basisförderung stehen jedes Jahr Mittel vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW zur Verfügung. Dank dieser Fördermittel können die veranstaltenden Institutionen bezuschusste Autorenbegegnungen beim FBK NRW beantragen. Der zu zahlende Mitveranstalterbeitrag ist dann ein Teil des Honorars – die Differenz und die Abgaben an die Künstlersozialkasse, die Autorenunfallversicherung und den Aufschlag für die Umsatzsteuer finanziert der FBK NRW aus den Fördermitteln.

Der Mitveranstalterbeitrag, den die Institution dann an den FBK NRW abführt, beträgt für:

eine Lesung 170,00 €
zwei Lesungen (selber Tag, selber Autor) 250,00 €
drei Lesungen (selber Tag, selber Autor) 320,00 €
eine Schreibwerkstatt 320,00 €

Die Menge der bezuschussten Autorenbegegnungen im Rahmen der Basisförderung ist beschränkt. Diese Autorenbegegnungen werden daher i.d.R. an Institutionen vermittelt, die Mitglied des FBK NRW sind. Der Mitgliedsbeitrag für Institutionen beträgt 60,00 € pro Jahr und kann nach § 10b, EStG steuerlich geltend gemacht werden.

Auch bei der Durchführung von Sonderprojekten wie den „Autorenpatenschaften“  werden Mitglieder bevorzugt behandelt.

Eigenmittellesungen (unbezuschusst)

Darüber hinaus können Institutionen nicht bezuschusste Autorenbegegnungen über den FBK NRW buchen. Der Mitveranstalterbeitrag umfasst dann die vollen Honorarkosten, die Abgaben an die Künstlersozialkasse (4,2 % auf die Honorare) und eine Pauschale von 50 €. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine solche Pauschale erheben müssen, um die Unfallversicherung der Autoren, aber auch unseren Aufwand für die Vermittlung und Beratung bei der Planung einer Autorenbegegnung sowie für die Vorbereitung und Abwicklung von Honorarabrechnungen und Verträgen decken zu können, da der Verein Kosten für Personal und Büroräume finanzieren muss.

Der Mitveranstalterbeitrag, den die Institution an den FBK NRW abführt, beträgt dann:

Für eine Lesung 310,00 €
Für zwei Lesungen (selber Tag, selber Autor) 430,00 €
Für drei Lesungen (selber Tag, selber Autor)/eine Schreibwerkstatt: 555,00 €

Organisatorische Hinweise zu Autorenbegegnungen

Institutionen, die Autorenbegegnungen veranstalten möchten, sollten ihre Wünsche möglichst ½ Jahr vorher bei der Geschäftsstelle des FBK NRW e.V. anmelden. Da die Mittel im Rahmen der Basisförderung größtenteils schon im Februar des jeweiligen Kalenderjahres verplant werden, ist hier ggf. bereits eine frühere Anfrage nötig. Aber: Spontane Anfragen sind gern möglich, da über den Jahresverlauf immer wieder Mittel frei werden.

Ablauf der Planung einer Autorenbegegnung:

  1. Der Geschäftsstelle telefonisch, postalisch, per E-Mail oder Online-Formular die Wünsche nach bestimmten Autoren, Themen, Anzahl der Lesungen und Terminen mitteilen.
  2. Termine und andere Absprachen werden mit der Autorin/dem Autor von der Geschäftsstelle vorgenommen. In Einzelfällen kann der Veranstalter nach Rücksprache mit dem FBK Termine vereinbaren.
  3. Nach Bestätigung von Ort, Termin und Autor wird ca. 4-6 Wochen vor der Lesung ein schriftlicher Vertrag zwischen FBK und Mitveranstalter geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Lesung als fest vereinbart.
  4. Der Veranstalter wendet sich zwecks Detailabsprachen (Anfahrt, Hotel – bitte auf Qualität achten –, Verlauf, Inhalt/Themen der Lesung und spezielle Vorbereitung der Schüler/innen) direkt an die Autorin/den Autor.
  5. Nach der Lesung wird ein Feedbackbogen ausgefüllt, das der FBK der Institution zukommen lässt.
  6. Die Fahrtkosten rechnet die Institution vor Ort direkt mit der Autorin/dem Autor ab.
  7. Die Honorarzahlung an die Autorin/den Autor erfolgt über den FBK NRW e.V. Die veranstaltende Institution zahlt einen Mitveranstalterbeitrag an den FBK NRW e.V.
  8. Die Zahlung von Zusatzhonoraren an die Autorin/den Autor ist nicht zulässig.

Allgemeine Hinweise zu Dauer und Umfang einer Veranstaltung:

Die Teilnehmerzahl muss auf ca. 50 Kinder beschränkt sein. Je kleiner die Gruppe, umso effektiver die Veranstaltung. (Frühkindliche Leseförderung: 15 Kinder!)

Im Bereich der Sonderpädagogik sind kleinere Gruppen empfehlenswert.

Die Begegnung mit der Autorin/dem Autor dauert ca. 60 min.

Auswahl der Autorinnen und Autoren:

Nicht alle Autorinnen/Autoren sind bereit, zu FBK-Honorarsätzen zu lesen. Autorinnen/Autoren aus NRW, die zu den Bedingungen des FBK lesen, finden Sie in unserer Datenbank. Hier finden Sie auch entsprechende biografische und bibliografische Hinweise, sowie Angaben über Themenschwerpunkte und Klassenstufen.

Autorinnen/Autoren aus dem gesamten Bundesgebiet, die zu FBK-Bedingungen lesen, finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes: www.boedecker-kreis.de

Die Mitarbeiterinnen unserer Geschäftsstelle beraten Sie gern bei der Auswahl.

Inhaltliche Vorbereitung der Veranstaltung

Findet die Veranstaltung an einer Schule statt, so sollte die/der Fachlehrer/in (evtl. auch fächerübergreifend) oder die/der Klassenlehrer/in die Klasse im Vorfeld auf die Begegnung vorbereiten. Dazu gehört die Beschäftigung mit Werken der Autorin/des Autors (Lesen eines Klassensatzes, Erarbeitung eines Textes usw.) und/oder seiner Biografie.

Ablauf der Veranstaltung

Die Veranstaltung besteht in der Regel aus Lesung und Werkstattgespräch. Folgende Hinweise dienen dem reibungslosen Ablauf einer Lesung:

  • Der Autorin/dem Autor soll vor Beginn der Lesung ein/e Ansprechpartner/in zur Verfügung gestellt werden, der/die sie/ihn in der Schule empfängt und gebührend der Schulleitung, dem Kollegium und den Schülern/Schülerinnen vorstellt.
  • Der Raum, in dem die Lesung stattfinden soll, muss bereits feststehen und hergerichtet sein. Mineralwasser sollte auf dem Tisch stehen.
  • Bitte beachten Sie den Vorbildcharakter, den Sie als Begleitperson auf die Kinder haben und zeigen Sie Interesse an der Lesung.

Nachbereitung der Veranstaltung

Die Geschäftsstelle des FBK NRW e.V. sollte über den Erfolg der stattgefundenen Lesung informiert werden. Positive und negative Kritik können die weitere Arbeit des FBK NRW e.V. optimieren und so die Förderung von Leselust und Lesekompetenz unterstützen.

Auch in Bezug auf die Kinder und Jugendlichen selbst sollte die Autorenbegegnung nachbereitet werden. Autorenbegegnungen können immer nur Impulse für Leselust und Lesekompetenz sein. Für nachhaltige Wirkungen ist es wichtig, dass die Begegnung nicht als isoliertes Event, sondern als integrativer Bestandteil des Unterrichts begriffen wird.

Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Die Arbeit der FBK NRW e.V. hängt von seinem Renommee und seiner Bekanntheit ab. Bitte vergessen Sie daher nicht, bei Veröffentlichungen/Pressegesprächen und Vorankündigungen den FBK NRW e.V. benennen.

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